Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 23.03.2026) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.x-road-sh.de. Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG und in Anlehnung an die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgeblich sind außerdem die Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.x-road-sh.de ist mit § 13 Absatz 3 LBGG und den Anforderungen der BITV 2.0 derzeit teilweise vereinbar. Ein Großteil der Inhalte und Funktionen der Website ist barrierefrei zugänglich. Einzelne Bereiche entsprechen jedoch noch nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben.
Nicht barrierefrei ist derzeit das Formular X-Road Schleswig-Holstein Sandbox – Anfrage zur Anbindung. In diesem Bereich bestehen Barrieren im Hinblick auf folgende Anforderungen der BITV 2.0:
* 9.1.4.13 Inhalte bei Hover oder Fokus
* 9.2.1.1 Tastaturbedienbarkeit
* 9.3.3.1 Fehleridentifikation
* 9.3.3.3 Vorschläge bei Fehlern
* 9.4.1.3 Statusmeldungen
Das bedeutet unter anderem, dass einzelne Formularfunktionen nicht vollständig per Tastatur bedienbar sind, Fehlermeldungen nicht in allen Fällen ausreichend beschrieben oder programmatisch eindeutig zugeordnet sind und Statusänderungen nicht immer für assistive Technologien verfügbar sind. Die Behebung dieser Barrieren ist vorgesehen. Eine konkrete zeitliche Planung befindet sich derzeit in Abstimmung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.03.2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0 beruht auf einer internen Prüfung.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.x-road-sh.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden x-road-sh(at)nortal.de
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Beschwerdeverfahren
Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 16 LBGG. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen.
Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse: Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit(at)landtag.ltsh.de
Weitere Informationen finden Sie bei der Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein: Zum Internetauftritt der Beschwerdestelle